Nutzungsbedingungen

§1 Allgemeines
(1) Zwischen der artothek.berlin und der Nutzerin/ dem Nutzer wird ein privatrechtlicher Mietvertrag begründet.
Mit der Eingehung des Mietvertrages akzeptiert der Nutzer/die Nutzerin die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
(2) Die Nutzungsbedingungen und die Entgeltordnung werden auf der Website der artothek.berlin bekannt gegeben.
(3) Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

§2 Mitgliedschaft und Vertrag
(1) Die Kunstwerke werden grundsätzlich nur volljährigen Personen überlassen.
(2) Die Nutzerin/ der Nutzer der artothek.berlin kann als Gast ausleihen.
(3) Der Nutzer/ die Nutzerin hat daneben die Möglichkeit Fördermitglied der artothek.berlin zu werden.
(4) Sonderbedingungen für Fördermitglieder (siehe §4 )
(5) Juristische Personen‘ können sich durch eine von ihnen schriftlich .bevollmächtigte Person anmelden.
(6) Für jede Ausleihe wird ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Mit der Unterzeichnung erkennt die Nutzerin/ der Nutzer die Nutzungsbedingungen an.
(7) Jegliche Änderungen der beim Vertragsabschluss erhobenem Daten sind der artothek berlin unverzüglich, in zwei Tagen, mitzuteilen.

§3 Pflichten der Nutzer I der Nutzerin
(1)Das überlassene Kunstwerk, der Rahmen und das sonstige Zubehör sind mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Beschädigung, Zerstörung und vor Verlust zu schützen.
(2) Das überlassene Kunstwerk darf nicht aus dem Rahmen entfernt werden, vorhandene Aufhängevorrichtungen dürfen nicht verändert werden.
(3) Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des überlassenen Kunstwerkes hat die die Nutzerin/ der Nutzer unverzüglich, innerhalb von 2 Tagen, der artothek.berlin anzuzeigen.
(4) Das überlassene Kunstwerk darf nur an dem im Vertrag angegebenen Ort aufbewahrt werden, die I der im Mietvertrag als Adresse der Nutzerin/ des Nutzers angegeben ist.
(5) Die von der artothek.berlin ausgeliehenen, überlassenen Kunstwerke dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(6) Die Nutzerin l der Nutzer ist verpflichtet, das geltende Urheberrecht einzuhalten.
(7) Eine Benutzung des Werkes/ der Werke für andere Zwecke oder durch Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der Leihgeberin/ des Leihgebers bzw. der Künstlerin/ des Künstlers.
Fotografische sowie Film-, Fernseh-, Röntgen- und Infrarotaufnahmen von den entliehenen Gegenständen sind untersagt. Jede Art von Kopie des Kunstwerkes, der Veröffentlichung und Vervielfältigung sind untersagt.

§4 Mietgebühr
(1) Jedes Kunstwerk wird der Nutzerin/ dem Nutzer grundsätzlich gegen eine Mietgebühr überlassen. Zuvor hat er/sie sich über die Website als „Gast“ angemeldet oder eine Fördermitgliedschaft abgeschlossen. Bei Abholung der Kunstwerke, die direkt bei den Künstler:innen erfolgt, ist ein Ausweis oder alternativ eine Meldebescheinigung vorzulegen.
(2) Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren regelt die Gebührenordnung. Sie ist auf der Website artothek.berlin einzusehen.
(3) Mietgebühren sind bei Beginn des Mietverhältnisses fällig und sofort zu entrichten.
(4) Bei Verlängerung gilt §4 Absatz 3.

§5 Mietdauer und Überschreitung.
(1) Die Dauer‘ der Miete beträgt mindestens 1 Monat.
(2) Eine Verlängerung der Mietdauer über 12 Monate hinaus ist nicht.möglich.
(3) Für Kunstwerke, bei denen die Mietdauer überschritten wurde, ist ein Säumniszuschlag zu entrichten.
(Entweder an dieser Stelle oder in der Entgeltordnung müssen die Säumniszuschläge genannt werden)

§6 Rückgabe
(1) Spätestens mit Ablauf der Mietfrist hat die Nutzerin I der Nutzer die gemieteten Kunstwerke unaufgefordert am vereinbarten Ort zurückzugeben.
(2) Die Kunstwerke sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie überlassen worden sind.
(3) Die Rückgabe des Kunstwerkes erfolgt in Absprache mit den Künstler:innen.

§7 Haftung
(1) Für die Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des übergebenen Kunstwerkes sowie des Rahmens und des sonstigen Zubehörs.haftet die Nutzerin/ der Nutzer.
(2) Bei der Beschädigung eines überlassenen Kunstwerkes sind die Kosten für die Restaurierung/ Reparatur zu ersetzen.
(3) Für zerstörte oder abhanden gekommene Kunstwerke, beschädigte, zerstörte oder
abhanden gekommene Passpartouts, Rahmen (einschließlich Glas- oder Kunststoffscheiben) sowie Verpackungsmaterial hat die‘ Nutzerin/ der Nutzer Schadenersatz in Höhe des Neuanschaffungswertes zu leisten. Handelt es sich bei den Kunstwerken um Unikate, so ist der Verkehrswert zu ersetzen,
(4) Geht eine Anzeige nach § 3 Abs. 3 erst nach Ablauf der Mietdauer ein, so ist bis zum Tage des Eingangs der Anzeige von der Nutzerin I dem Nutzer ein Schadenersatz zu zahlen, auch wenn die Rückgabe der Mietsache unmöglich geworden ist.
(5) Es ist nicht gestattet, Beschädigungen selbst zu beheben oder im eigenen Auftrag beheben zu lassen.

§8 Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen.
Nutzerinnen und Nutzer, die in grober Weise gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, können zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung der artothek.berlin ausgeschlossen werden. Gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.

§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.

§10 Versicherung
Dem Nutzer/ der Nutzerin wird dringend empfohlen das Werk/die Werke für den Zeitraum der Ausleihe zu versichern.

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